Arbeitsrecht

Wir bieten Arbeitgebern und Arbeitnehmern Beratung und Vertretung einschließlich der Prozessvertretung in allen Fragen des Individualarbeitsrechts und des kollektiven Arbeitsrechts. Zum Individualarbeitsrecht gehören insbesondere der Kündigungsschutz und weitere spezielle Themenbereiche wie etwa die Befristung von Arbeitsverträgen, der Anspruch auf Teilzeitarbeit, der Schutz schwerbehinderter Arbeitnehmer und das Berufsbildungsgerecht.

Zum Bereich des kollektiven Arbeitsrechts zählt namentlich die Betriebsverfassung. Dabei beraten und vertreten wir unsere Mandanten im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Aufhebung und Änderung von Betriebsvereinbarungen, bei der Vereinbarung von Interessenausgleichen und der Aufstellung von Sozialplänen, sowie bei der Umstrukturierung, Veräußerung oder Übernahme von Unternehmen.